Überprüfung der Kostenstudie 2016 – Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Schweizer Kernkraftwerke werden gezielt angepasst

Bern, 21. Dezember 2017 – Die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen nach der unabhängigen Überprüfung der Kostenstudie 2016 (KS16) 23.484 Milliarden Franken. Gegenüber der Kostenstudie 2011 steigen die Kosten bei der überprüften Kostenstudie 2016 somit um 13 Prozent. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wird nun die endgültigen Kosten festlegen.

Die Kostenstudie 2016, die von swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (STENFO) erstellt worden ist, wurde in den letzten Monaten von unabhängigen Experten überprüft. Hierfür wurde die Kostenstudie (KS16) unter anderem auch mit den Stilllegungs- und Entsorgungskosten ausländischer KKW verglichen und ein besonderes Augenmerk auf den generellen Sicherheitszuschlag gerichtet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei der Ausserbetriebnahme der Kraftwerke die erforderlichen Mittel für die Stilllegung und Entsorgung vorhanden sind.

Die Kostenüberprüfung der unabhängigen Experten hat zwei grundlegende Erkenntnisse ergeben. Erstens: Die Kostenberechnung von swissnuclear war solide und in sich korrekt, sie entsprach den Vorgaben und internationalen Standards. Zweitens: Es braucht bei den Stilllegungs- und den Entsorgungskosten in einzelnen Punkten Anpassungen, so dass sich die Gesamtkosten der ungeprüften KS16 von 21.767 Milliarden Franken nach der Überprüfung auf 23.484 Milliarden Franken erhöhen (+7.9%).

Ergebnis Überprüfung Stilllegungskosten im Detail

Die Kostenexperten «Stilllegung» kommen zusammengefasst zum Schluss, dass die Vorgaben von STENFO eingehalten wurden, die Arbeiten guter internationaler Praxis entsprechen, die Verfahren zur Kostenermittlung sowie die Kalkulationen nachvollziehbar, angemessen und zielführend sind.

Anpassungen schlagen die Kostenexperten «Stilllegung» bei den Risikozuschlägen vor. Die Kostenexperten empfehlen, angepasste Eintretenswahrscheinlichkeiten beziehungsweise Schadenausmasse im Rahmen des generellen Sicherheitszuschlags zu berücksichtigen. Die überprüften Kosten werden neu auf 3.733 Milliarden Franken veranschlagt (KS16 ungeprüft 3.406 Milliarden Franken). Vergleicht man die Differenz zwischen der ungeprüften und der geprüften Kostenstudie 2016 ergibt sich eine Steigerung um 327 Millionen Franken.

Überprüfung Entsorgungskosten im Detail

Die Kostenexperten «Entsorgung» kommen zusammengefasst zum Schluss, dass die Vorgaben von STENFO für die KS16 durch den Verfasser der Kostenstudie korrekt berücksichtigt wurden. Weiter stufen die Kostenexperten die einzelnen Kostenniveaus für Ausgangskosten, Kosten zur Risikominderung, Zuschläge (Prognoseungenauigkeit, Gefahren und Chancen) insgesamt als plausibel und nachvollziehbar ein.

Anpassungen schlagen die Kostenexperten «Entsorgung» auf Grund einer anderen Beurteilung einzelner Elemente der Basiskosten sowie der Zuschläge für Gefahren und Chancen vor. Die Entsorgungskosten betragen gemäss überprüfter Kostenstudie 2016 neu 19.751 Milliarden Franken (KS16 ungeprüft 18.361 Milliarden Franken). Vergleicht man die Differenz zwischen der ungeprüften und der geprüften Kostenstudie 2016 ergibt sich eine Steigerung um 1‘390 Millionen Franken.

Neuberechnung der Beiträge in die Fonds

Da die revidierte Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) erst 2019 in Kraft treten wird, können die Beiträge der Betreiber noch nicht definitiv verfügt werden. Die geprüfte und ungeprüfte Kostenstudie 2016 zeigt folgendes Bild bei den Beiträgen:

Total provisorische Beiträge
„ungeprüfte KS16“
Total provisorische Beiträge
„geprüfte KS16“
Stilllegungsfonds 107 Mio. Fr. 212.4 Mio. Fr.
Entsorgungsfonds 248.5 Mio. Fr. 265 Mio. Fr.

Antrag STENFO an das UVEK

Aufgrund der Ergebnisse hat STENFO dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK einen Antrag auf Festlegung der Kosten auf total 23.484 Milliarden Franken gestellt. Das UVEK wird in den nächsten Monaten über die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2016 entscheiden. Aufgrund dieses Entscheids werden von Seiten STENFO angepasste provisorische Beiträge festgelegt. Erst nach Inkraftsetzung der revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) verfügt die STENFO dann die definitiven Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021.

Für Medienanfragen

Dr. Pascal Krauthammer, Medienbeauftragter STENFO

pascal.krauthammer@krauthammer-partner.ch

Tel. 079 662 47 52

Medienmitteilung STENFO 21.12.2017