Kostenstudie 21: Überprüfung der Berechnung durch unabhängige Experten

Bern, 18. November 2021 – Im Rahmen der von den Kernkraftwerkbetreibern vorgelegten Kostenstudie 21 (KS21) wird beantragt, die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu auf CHF 21.857 Milliarden festzusetzen. Die KS21, die von swissnuclear im Auftrag der Kernkraftwerkbetreiber erstellt wurde, wird nun unter der Leitung von STENFO von unabhängigen Experten überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass die erforderlichen Mittel für die Stilllegung und Entsorgung bei der Ausserbetriebnahme der Kraftwerke vorhanden sind. Die Verwaltungskommission (VK) von STENFO, das Leitungsorgan des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, legt im Anschluss an die Überprüfung die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten fest.

Zur Sicherung der Kosten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle gibt es den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Die beiden Fonds sind Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Sie werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet.
Unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem In- und Ausland werden die Kosten des Rückbaus durch die Kernkraftwerkbetreiber alle fünf Jahre neu berechnet – dies geschah letztmals im Jahr 2016. Diese regelmässigen Kostenstudien garantieren, dass die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke gesichert ist.

Vergleich der verschiedenen Berechnungen – merkliche Unterschiede

Die aktuelle ungeprüfte KS21 wurde von den Betreibern der Kernanlagen (swissnuclear) verfasst und zeigt – im Vergleich mit der überprüften Kostenstudie 16 (KS16) – folgendes Bild:
Gesamtkosten: Die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten soll gemäss ungeprüfter KS21 von swissnuclear auf CHF 21.857 Milliarden festgelegt werden. Zum Vergleich: Im Dezember 2020 hat die Verwaltungskommission (VK) von STENFO die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach einer umfassenden Überprüfung der KS16 auf CHF 23.856 Milliarden (teuerungsbereinigt CHF 24.316 Milliarden) festgelegt.
Stilllegungskosten: Unter Stilllegungskosten versteht man den Rückbau aller technischen Einrichtungen und Gebäude oder die Demontage, Zerkleinerung und Reinigung von radioaktiv verunreinigten Anlageteilen. Nach den aktuellen ungeprüften Berechnungen von swissnuclear belaufen sich die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen auf rund CHF 3.666 Milliarden. Zum Vergleich: Auf Basis der überprüften KS16 wurden die Stilllegungskosten auf CHF 3.779 Milliarden (teuerungsbereinigt CHF 3.874 Milliarden) festgelegt.

Entsorgungskosten: Unter Entsorgungskosten fallen alle Tätigkeiten im Umgang mit radioaktiven Abfällen bis zur Endlagerung in einem geologischen Tiefenlager. Die Verfasser der KS21 beantragen gemäss ungeprüfter KS21, die Entsorgungskosten neu auf CHF 18.191 Milliarden festzulegen. Bei diesem Antrag geht swissnuclear von einem Szenario mit einem Kombilager aus, bei dem die Einzellager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) am selben Ort betrieben würden. Die Chance auf eine Verwirklichung eines Kombilagers wird von swissnuclear mit 75% beziffert. Zum Vergleich: Auf Basis der geprüften KS16 wurden die Entsorgungskosten mit der Variante einer 20%-Chance für ein Kombilager auf CHF 20.077 Milliarden (teuerungsbereinigt CHF 20.442 Milliarden) festgelegt.

STENFO: Überprüfung der Kostenstudie von swissnuclear

Das oberste Ziel von STENFO ist, dass bei Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke die erforderlichen Gelder in den Fonds vorhanden sind. Aus diesem Grund wird die KS21 nun umfassend überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Schweizer Kernanlagen, wird allen technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten der Kostenstudie nachgehen. Die eigentlichen Kostenberechnungen wiederum werden von unabhängigen, nationalen und internationalen Experten im Auftrag von STENFO überprüft. Diese unabhängige Überprüfung dauert rund ein Jahr. Anschliessend wird die VK STENFO die voraussichtliche Höhe der neuen Gesamtkosten sowie die definitiven Beiträge, welche die Betreiber der Kernanlagen jährlich an die Fonds zu bezahlen haben, verfügen. Diese Entscheide werden voraussichtlich bis Mitte 2023 gefällt.

Provisorische Jahresbeiträge

Bis zur Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Gesamtkosten durch die VK STENFO Mitte 2023 und der anschliessenden Veranlagung der definitiven Beiträge 2022 – 2026 der Betreiber an die Fonds, werden provisorische Beiträge der Betreiber erhoben. Diese werden auf der Basis der ungeprüften KS21 berechnet.

Provisorische Beiträge 2022 – 2026 Stilllegungsfonds

Stilllegung
prov. Beiträge
KKB KKM KKG KKL Zwilag Total
2022 0.0 0.0 4.3 0.0 3.8 8.1
2023 0.0 0.0 4.3 0.0 3.8 8.1
2024 0.0 0.0 4.3 0.0 3.8 8.1
2025 0.0 0.0 4.3 0.0 3.8 8.1
2026 0.0 0.0 4.3 0.0 3.8 8.1
Total 0.0 0.0 21.5 0.0 19.0 40.5

Tabelle 1: Provisorische Jahresbeiträge 2022 – 2026 Stilllegungsfonds (Basis KS21 ungeprüft, Preisbasis 2021, Stilllegungsziel grüne Wiese, CHF Mio., Beträge gerundet)

Provisorische Beiträge 2022 – 2026 Entsorgungsfonds

Entsorgung
prov. Beiträge
KKB KKM KKG KKL Total
2022 0.0 0.0 0.0 10.3 10.3
2023 0.0 0.0 0.0 10.3 10.3
2024 0.0 0.0 0.0 10.3 10.3
2025 0.0 0.0 0.0 10.3 10.3
2026 0.0 0.0 0.0 10.3 10.3
Total 0.0 0.0 0.0 51.5 51.5

Tabelle 2: Provisorische Jahresbeiträge 2022 – 2026 Entsorgungsfonds (Basis KS21 ungeprüft, Preisbasis 2021, Chance Kombilager 75%, CHF Mio., Beträge gerundet)

Im Vergleich zu den definitiven Jahresbeiträge 2017 – 2021, die auf Basis der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss KS16 verfügt wurden, gibt es zu den provisorischen Jahresbeiträge 2022 – 2026 auf der Basis der ungeprüften KS21 eine Abweichung von CHF 146.2 Millionen (Stilllegungsfonds) und CHF 284.6 Millionen (Entsorgungsfonds). Die provisorischen Jahresbeiträge für die Veranlagungsperiode 2022 – 2026 fallen aus mehreren Gründen tiefer aus als die definitiven Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017 – 2021. So liegt die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten gemäss der ungeprüften KS21 tiefer, was sich direkt auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Hinzu kommen die höheren Fondsbestände aufgrund der guten Fondperformance sowie die Tatsache, dass einzelne Kraftwerke (Beznau I & II, Mühleberg) die für die Einzahlung der Beiträge massgebende Betriebsdauer von 50 Jahren erreicht haben.

Differenz der Jahresbeträge Stilllegungsfonds

KS16 vs. KS21
Jahresbeiträge
KKB KKM KKG KKL Zwilag Total
2017 – 2021 def.PB 2016 8.4 47.1 63.0 52.1 16.1 186.7
2022 – 2026 prov.
PB 2021
0.0 0.0 21.5 0.0 19.0 40.5
Abweichung -8.4 -47.1 -41.5 -52.1 +2.9 -146.2

 

Tabelle 3: Stilllegungsfonds – Vergleich provisorische Jahresbeiträge 2022 – 2026 kumuliert (Basis KS21 ungeprüft, Preisbasis 2021, Stilllegungsziel grüne Wiese) vs. definitive Jahresbeiträge 2017 – 2021 kumuliert (Basis KS16 verfügt, Preisbasis 2016, Stilllegungsziel grüne Wiese), CHF Mio., Beträge gerundet

Differenz der Jahresbeträge Entsorgungsfonds

 

KS16 vs. KS21
Jahresbeiträge
KKB KKM KKG KKL Total
2017 – 2021 def.PB 2016 0.0 117.5 80.5 138.1 336.1
2022 – 2026 prov.
PB 2021
0.0 0.0 0.0 51.5 51.5
Abweichung 0.0 -117.5 -80.5 -86.6 -284.6

Tabelle 4: Entsorgungsfonds – Vergleich provisorische Jahresbeiträge 2022 – 2026 kumuliert (Basis KS21 ungeprüft, Preisbasis 2021, Chance Kombilager 75%) vs. definitive Jahresbeiträge 2017 – 2021 (Basis KS16 verfügt, Preisbasis 2016, Chance Kombilager 20%), CHF Mio., Beträge gerundet

Für Medienanfragen

Dr. Pascal Krauthammer, Medienbeauftragter STENFO

pascal.krauthammer@krauthammer-partner.ch

Tel. 079 662 47 52

Medienmitteilung STENFO 18.11.2021