Kosten für Stillegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle steigen um 10 Prozent (Kostenstudie 2016)

Bern, 15. Dezember 2016 – Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss Kostenstudie 2016 neu 22.8 Milliarden Franken. Sie steigen somit um insgesamt 10 Prozent gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahr 2011. Die neue Kostenstudie 2016, die von swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (STENFO) durchgeführt wurde, wird nun von unabhängigen Experten überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Ausserbetriebnahme der Kraftwerke die erforderlichen Mittel für die Stilllegung und Entsorgung vorhanden sind. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK legt nach der unabhängigen Überprüfung die endgültigen Kosten fest.

Damit die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung nach deren Ausserbetriebnahme gesichert ist, bestehen zwei Fonds (Stilllegungs- und Entsorgungsfonds). Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden alle 5 Jahre durch die Betreiber der Kernkraftwerke neu berechnet, dies geschah letztmals im Jahr 2011. Auf Grundlage dieser Kostenberechnungen werden Beiträge berechnet, welche die Betreiber der Kernanlagen jährlich an die Fonds zu bezahlen haben.

Die neue Kostenstudie 2016 basiert erstmals auf einer neu definierten Kostengliederung. Diese schliesst neu auch Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten sowie Chancen und Gefahren mit ein. Dadurch können die Stilllegungs- und Entsorgungskosten genauer berechnet, transparenter dargestellt und effektiver überprüft werden als in der Kostenstudie 2011.

Kostenstudie 2016 – wichtigste Ergebnisse

Stilllegungskosten: Damit die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke gesichert sind, wurde 1984 der Stilllegungsfonds gegründet. Nach den aktuellen Berechnungen belaufen sich die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen auf rund 3.6 Milliarden Franken (Preisbasis 2016).

Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des ZWILAG werden durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt sowie das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen. Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital knapp 2 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.

Entsorgungskosten: Diese umfassen die Kosten für Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen (zentrales Zwischenlager, Behandlungsanlagen, geologische Tiefenlager, Verpackungsanlage, Zwischenlager Zwibez und Nasslager des Kernkraftwerks Gösgen), die Kosten für Transport- und Lagerbehälter sowie für Dienstleistungen wie Transporte oder Wiederaufbereitung, bis zu den Kosten für den Verschluss der geologischen Tiefenlager.

Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2016 neu 19.2 Milliarden Franken. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2015 waren dies 5.5 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7.5 Milliarden Franken sein. Somit werden die KKW-Betreiber bis zur Ausserbetriebnahme noch 2.0 Milliarden Franken direkt zu bezahlen haben. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden 10.5 Milliarden Franken ab (exklusiv Bundesanteil 1.2 Milliarden Franken). Im Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2015 4.2 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der KKW Betreiber und durch Kapitalerträge des Fonds sichergestellt. Der grösste Teil der noch verbleibenden 6.3 Milliarden Franken kann aufgrund des langen Anlagehorizontes der Fonds (bis zu 100 Jahre) durch die Verzinsung erwirtschaftet werden.

Neuberechnung der Beiträge

Die provisorischen Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 sinken, da sie auf einer neuen Kostenbasis beruhen.

Entsorgungsfonds Stilllegungsfonds
Kernkraftwerk Beznau: 0.0 Mio. Fr. 0.0 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg: 87.5 Mio. Fr. 0.0 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen: 54.8 Mio. Fr. 48.1 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt: 110.9 Mio. Fr. 45.2 Mio. Fr.
ZWILAG: 14.9 Mio. Fr.
TOTAL: 253.2 Mio. Fr. 108.2 Mio. Fr.

Überprüfung der Kostenstudie

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Schweizer Kernanlagen, wird nun alle Aspekte der Kostenstudie, die für die Sicherheit relevant sind, überprüfen. Die eigentlichen Kostenberechnungen wiederum werden von unabhängigen Experten überprüft. Diese unabhängige Überprüfung dauert in etwa ein Jahr. Aufgrund der Ergebnisse stellt die Verwaltungskommission der STENFO, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK einen Antrag auf Festlegung der Kosten. Das UVEK legt auf Grund der Empfehlung der STENFO die endgültige Höhe der Kosten für die Stilllegung und Entsorgung gemäss Kostenstudie 2016 fest. Die Verwaltungskommission der STENFO verabschiedet gestützt darauf die definitiven Beiträge der Betreiber der Kernkraftwerke an die Fonds.

Für Medienanfragen

Dr. Pascal Krauthammer, Medienbeauftragter STENFO

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Tel. 079 662 47 52

Medienmitteilung STENFO 15.12.2016

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